Seit 2007 gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, dass der Rat einer Stadt festlegen kann, dass zu einem Sachverhalt ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Für solch einen Ratsbürgerentscheid gelten die gleichen Regeln wie für einen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt beantragten Bürgerentscheid. Es kann über alle Themen abgestimmt werden, die auch für ein Bürgerbegehren in Frage kommen.
Am Tag der Abstimmung haben es die Bürger dann in der Hand, an Stelle des Rates zu entscheiden.
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